Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich;
entgegenstehende oder von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei
denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir
in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller
vorbehaltlos ausführen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag
schriftlich niederzulegen.
2. Angebote, Angebotsunterlagen
Unsere Angebote sind stets und in allen Teilen frei bleibend. Alle zum
Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Typen-,
Gewichts-, Maß- und Modellangaben u.ä. sind nur angenähert maßgebend,
soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An
Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen sowie
Fertigungsmustern behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor.
Sie dürfen Dritten nicht ohne unsere Zustimmung zugänglich gemacht
werden. Zu Angeboten gehörende Zeichnungen und andere Unterlagen sind,
wenn der Auftrag nicht erfüllt wird, auf unser Verlangen uns
zurückzugeben.
3. Vertragsabschluß
Unser Schweigen zu den Kaufbedingungen des Bestellers bedeutet keine
Zustimmung. Sollte der Besteller mit unseren Lieferbedingungen nicht
einverstanden sein, bitten wir um eine schriftliche Rückäußerung binnen
einer Woche. Ein Vertrag ist erst zustande gekommen, wenn die
Bestellung des Bestellers durch uns schriftlich bestätigt ist. Dies
gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen und sonstige Nebenabreden.
4. Aufträge
Alle Aufträge sowie deren Änderungen und Ergänzungen bedürfen der
Schriftform. Erteilte Aufträge sind unwiderruflich. Bei Stornierungen
sind die bisher angefallenen Kosten vom Besteller zu tragen. Mündliche
oder fernmündliche Abmachungen oder zusagen sind unverbindlich, soweit
sie nicht von uns schriftlich bestätigt werden. Lieferabrufe sowie
deren Änderungen bzw. Ergänzungen sind verbindlich, soweit sie
schriftlich vereinbart sind. Sie können auch durch Datenformübertragung
erfolgen.
5. Preis
Es gelten unsere Preise zum Zeitpunkt der Lieferung. Sie verstehen sich
„ab Werk“, ausschließlich Mehrwertsteuer, Versendungs- und
Verpackungskosten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher
Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert
ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher
Vereinbarung. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von
uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Lieferung
Der Beginn, der von uns angegebenen Lieferzeit, setzt die Abklärung aller
technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung
setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen
des Bestellers voraus. Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in
Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Geraten wir aus Gründen, die wir
zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Fall
gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung
gilt nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde.
Gleiches gilt, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden
Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der
Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Kommt der Besteller in
Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind
wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr
eines zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung des
Liefergegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem
dieser in Annahmeverzug gerät.
7. Gefahrenübergang, Verpackungskosten
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Sofern der Besteller es wünscht, werden
wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken. Die
insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller. Die Wahl des
Versandweges und der Versandart bleibt uns überlassen, sofern keine
anderen Vereinbarungen getroffen worden sind. Die Kosten des Versandes
trägt mangels anderweitiger Vereinbarung der Besteller.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem zugrunde liegenden Vertrag vor. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Liefergegenstände
zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Liefergegenstände durch uns
liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies
ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Liefergegenstände
durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach der
Rücknahme der Liefergegenstände zu deren Verwertung befugt. Der
Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Bestellers -abzüglich
angemessener Verwertungskosten- anzurechnen. Die Verarbeitung oder
Umbildung der Liefergegenstände durch den Besteller wird stets für uns
vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Sache zu den
anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Bearbeitung. Für die
durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie
für die unter Vorbehalt gelieferte Sache. Der Besteller ist berechtigt,
die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.
Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakkurabetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab,
die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte
erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach
Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller ist jedoch
verpflichtet, den Wiederverkauf nur unter Vereinbarung des vorgenannten
Eigentumsvorbehaltes vorzunehmen.
9. Zahlung
Die Zahlungen sind grundsätzlich porto- und spesenfrei unserer Zahlstelle zu leisten. Bei Zahlungen aller Art gilt als Erfüllungstag der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können. Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungseingang netto fällig. Bei Bezahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung gewähren wir 2% Skonto. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8,57% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
10. Geheimhaltung
Die Geschäftspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen
kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die
Geschäftsverbindung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu
behandeln. Zeichnungen, Modelle, Muster und ähnliche Gegenstände dürfen
unbefugten Dritten nicht überlassen werden. Die Vervielfältigung
solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse
und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
11. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und
sonstige unvorhersehbare, unabwendbare schwerwiegende Ereignisse
befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang
ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese
Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene
Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind
verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen
Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten
Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
12. Werkzeugbeschaffung und –einsatz
Die in unseren Angeboten angegebenen Werkzeugkosten und
Werkzeugkostenanteile sind Richtpreise. Änderungskosten, die während
der Herstellung oder der Fertigstellung des Werkzeuges entstehen,
werden nachberechnet. Für Werkzeuge, die in eigener oder fremder
Werkstatt hergestellt wurden, sind die Formkosten sofort nach
Auftragserteilung netto zu zahlen. Die Bezahlung hebt unser
Eigentumsrecht an dem Werkzeug nicht auf. Stanzwerkzeugkosten sowie
Kosten für Probewerkzeuge und Vorschaltwerkzeuge werden nicht amortisiert. Werkzeuge, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt
werden sowie dessen Eigentum sind, müssen franko angeliefert werden.
Reparatur und Ersatz von Formen, die im Laufe des Einsatzes infolge
natürlichen Verschleißes notwendig werden, sind vom Kunden zu bezahlen.
13. Gewährleistung und Haftung
a)Beanstandungen wegen mangelhafter und unvollständiger Lieferung sind
bei offenen Mängeln unverzüglich, spätestens innerhalb von 1 Woche nach
Erhalt der Ware, jedenfalls aber vor dem Einbau, der Weiterverarbeitung
oder der Weiterveräußerung, unter genauer Beschreibung der Mängel
schriftlich geltend zu machen. Beanstandungen wegen versteckter Mängel
sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung,
unter genauer Beschreibung der Mängel schriftlich geltend zu machen.
b) Für unsere Lieferungen und Leistungen übernehmen wir gemäß den nachfolgenden Bestimmungen Gewähr;
ba) Für Mängel der Liefergegenstände, die von uns zu vertreten sind,
kommen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung, durch Ersatzlieferung
oder durch Gutschrift auf. Ein Recht des Abnehmers auf
Rückgängigmachung des Vertrages oder auf Herabsetzung des Kaufpreises
besteht nur, wenn wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht
bereit oder nicht in der Lage sind oder die Nachbesserung bzw.
Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist. Bei Fehlen zugesicherter
Eigenschaften gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei unsere
Haftung jedoch auf den Schaden begrenzt ist, vor dessen Eintritt unsere
Zusicherung den Abnehmer schützen sollte. Weitergehende Ansprüche,
soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen,
sind ausgeschlossen.
bb) Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand oder zum
Verwendungszweck (z.B. Maße, Gewicht, Härte, Gebrauchsort) stellen
lediglich Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten
Eigenschaften dar, sie sind nur Richtwerte, Eigenschaften gelten nur
dann als zugesichert, wenn sie ausdrücklich schriftlich im einzelnen
als solche bezeichnet sind und im Falle des Kaufs nach Muster,
Eigenschaften des freigegebenen Musters sind. Unerhebliche Abweichungen
von Mustern oder von früheren Lieferungen oder von sonstigen Angaben
begründen, soweit sie die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit
nicht wesentlich beeinträchtigt, keine Ansprüche des Abnehmers.
Handelsübliche Abweichungen (z.B. Qualität, Farbe, Stärke, Gewicht,
Ausrüstung oder Musterung) bleiben vorbehalten, soweit nichts anderes
vereinbart ist.
bc) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
c) Unbeschadet sonstiger Haftungsbeschränkungen in diesen Bedingungen
haften wir für Schadenersatzansprüche aller Art, insbesondere auch aus
Verschulden bei Vertragsschluß, positiver Vertragsverletzung und
unerlaubter Handlung (§§823 II BGB) nur, soweit uns, unseren
Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Unsere Haftung ist in jedem Fall, insbesondere aber sofern wir
fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht
verletzen, auf den nach dem Vertragszweck vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Dabei können wir
verlangen, dass nach Treu und Glauben auch Art, Umfang und Dauer der
Geschäftsbeziehung sowie der Stückwert unserer Ware angemessen
berücksichtigt werden. Diese Haftungsregelung gilt auch für unsere
Beratung in Wort und Schrift und für die Durchführung von Versuchen.
Der Abnehmer ist insbesondere nicht davon befreit, selber die Eignung
unserer Ware für den beabsichtigten Zweck zu prüfen.
14. Allgemeine Bestimmungen
Erfüllungsort ist Bitterfeld, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die
Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner
sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im
wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit
nicht etwas anderes vereinbart worden ist.
Gerichtsstand ist Halle (Saale).